Pressemitteilung
Verwertung von Kunstwerken im öffentlichen Raum muss endlich vergütet werden
Deutscher Kulturrat: Schutz des geistigen Eigentums ist unerlässlich für Künstler
Berlin, den 25.04.2008.
Am Samstag, den 26.04.2008 ist weltweit der Tag des geistigen Eigentums. Der Welttag des geistigen Eigentums wurde im Jahr 2000 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum mit Sitz in Genf ins Leben gerufen.
Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, tritt mit Nachdruck für den Schutz des geistigen Eigentums ein. Der Schutz des geistigen Eigentums ist unerlässlich, damit Künstler von ihrer künstlerischen Arbeit leben können. Er ist unabdingbar, damit Verwerter künstlerischer Leistungen wie Verlage oder Tonträgerhersteller künstlerische Werke einem breiten Publikum zugänglich machen können. Die Informationsfreiheit wird durch den Schutz des geistigen Eigentums nicht behindert.
Der Deutsche Kulturrat ist froh, dass sich auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ in ihrem Schlussbericht (Bundestagsdrucksache 16/7000) unmissverständlich und klar für den Schutz des geistigen Eigentums ausgesprochen und klargestellt hat, dass dieses Recht nicht durch die wirtschaftlichen Interessen anderer Wirtschaftszweige wie der Computerwirtschaft außer Kraft gesetzt werden darf.
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat eine langjährige Forderung des Deutschen Kulturrates, dass die gewerbliche Verwertung von Kunstwerken im öffentlichen Raum vergütungspflichtig werden soll, aufgegriffen und fordert eine entsprechende gesetzliche Änderung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in der aktuellen Ausgabe von politik und kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, geschrieben, dass sie sich dieser Empfehlung noch in dieser Legislaturperiode annehmen will.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Urheberrecht ist eines der zentralen Rechte in der Informationsgesellschaft. Der Welttag des geistigen Eigentums ist eine gute Gelegenheit, an die Bedeutung des geistigen Eigentums zu erinnern. Dass beim Schutz des geistigen Eigentums auch über die äußerst wichtige Bekämpfung von Internetpiraterie hinaus weiterer Handlungsbedarf besteht, zeigt unter anderem die Forderung nach einer Vergütungspflicht bei der gewerblichen Nutzung von Kunstwerken im öffentlichen Raum. Jeder Postkartenhersteller verdient selbstverständlich daran, dass Aufnahmen von Kunstwerken im öffentlichen Raum verkauft werden. Nur die Bildenden Künstler, die die Werke geschaffen haben, gehen leer aus. Sie erhalten lediglich vom Auftraggeber einmalig ihr Honorar für die Erstellung des Kunstwerkes. Von den nachher stattfindenden Nutzungen wie z.B. der Erstellung von Postkarten oder der Abbildung in Reiseführern sehen sie keinen Cent. Hier herrscht eine Gesetzeslücke, die noch in dieser Legislaturperiode geschlossen werden muss.“
Den Beitrag von Bundesministerin Zypries zur Umsetzung von Vorschlägen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe von politik und kultur. Diese Ausgabe steht auch im Internet bereit unter www.kulturrat.de/puk/puk03-08.pdf (5,2 MB) als pdf-Datei zum Herunterladen bereit.--
Manche Worte gehen seltsame Wege...
dass dieser Artikel hier erscheint passt ja ganz gut, aber eigentlich hatte ich ihn auf die echo-liste gepostet.
Gruß der Verwunderung
Barbara