Freiheit in Unfreiheit?
Judith Butler und ein Workshop
von Christiane Wehr
Transparent gegen die Abschaffung des Studiengangs Gender und Queer Studies an der Universität Hamburg. Fotos: Christiane Wehr
Was passiert, wenn Freiheit unter Zwang, also unter Bedingungen der Unfreiheit, durchgesetzt wird?
Wie lassen sich Freiheit und Menschenrechte verankern, wenn beide normativen Bedingungen und kulturellen Einschränkungen unterliegen?
Diesen Fragen ging die us-amerikanische Philosophin Judith Butler in ihrem Vortrag am 18.5.07 im völlig überfüllten Ernst-Cassirer-Hörsaal der Universität Hamburg nach.
Butler stützte ihre Vortragsthesen auf die Kritik an der hegelschen Denkfigur von der Fähigkeit des Geistes, zu höheren Entwicklungsstufen fortzuschreiten und erst in einer höheren Stufe Freiheit zu erlangen. Eine solche Vorstellung bildet bis heute die Grundlage für den bürgerlich-eurozentristischen Fortschritts- und Freiheitsgedanken. Im 18. Jahrhundert wurde dieses Konzept bereits als Rechtfertigung für Kolonialisierung und Sklaverei eingesetzt. Nur die bürgerliche Freiheit galt als wirkliche Freiheit – nach dieser Logik konnte es vor der Kolonisierung lediglich den unfreien Naturzustand geben, den es zu verbessern galt. Butler zeigte, dass an diese Denktradition bis heute angeknüpft wird, um das kontinuierliche Projekt der Kolonisierung durch den aufgeklärten Westen voranzutreiben:
Aktuell dienten diese Freiheitskonzepte und Forschrittsanliegen als Grundlage für Rassismus, Antiislamismus und zur Rationalisierung von Folterpraktiken. Freiheit werde als kulturelles Argument benutzt und damit zur Wegbereiterin für Gewalt und Ausschluss. Deutlich wird hier, wie kulturelles Dazugehören zu einer Gesellschaft in einem gewalttätigen Akt geschieht. So konnte Butler darlegen, dass Freiheit, die auf diese Weise durchgesetzt wird, hegemonial sei und sogar zur Rechtfertigung von Folter herangezogen werde. Der Westen steht hier ganz in der Tradition seiner repressiven Geschichte, denn er bestimmt das paradigmatische Moment des Menschlichen.
Eines von Butlers Anliegen war es, die Eingeschränktheit der Sprechpositionen zu zeigen, die das westliche Freiheitskonzept vertreten und transportieren wollen. Dazugehören und Teilhabe und damit die Gestaltung von politischem Raum werde von unterschiedlichen Machtpositionen her ausgetragen. Butler unterschied zwischen Menschenrechten und partikularen Rechten. Wer universelle Formulierungen machen darf und wer davon ausgeschlossen sei, hänge von der Machtfrage ab, was wiederum die Einschränkung spezifischer Rechte zur Folge habe. Auch die Anerkennung von Differenz sei demnach von der Machtverteilung abhängig.
Mit der Frage, wie mit Ausschlüssen aus dem Zugehörigkeitsbereich der Menschenrechte umzugehen wäre, wird die Problematik um Partikularismus und Universalismus deutlich: Wie wird im Menschenrechtsdiskurs mit Differenz umgegangen, d.h. wie wird personalisiert und individualisiert und inwiefern ist es sinnvoll, auf Differenz oder Vergleich zu setzen? Wo müssen kulturelle Unterschiede betont oder erhalten werden?
Queere Menschenrechtspolitik?
Hier setzten die Diskussionen an, die im Workshop Queer, Sexualpolitiken und der Menschenrechtsdiskurs am nächsten Tag geführt wurden. Es ging um Verschränkungen zwischen Sexual- und Migrationspolitik mit Ausschlussmechanismen des Rassismus, Eurozentrismus und Antiislamismus. Kann es queere Menschenrechtspolitiken geben und wenn ja, wie sähen sie aus?, fragte Antke Engel in die aus etwa 50 Teilnehmenden bestehende Runde. Engel betonte, wie wichtig queere Kritik an der Funktion normierender Zweigeschlechtlichkeit für die Bildung von Subjektivität und für die Gestaltung des öffentlichen Raumes sei. Für die sexualpolitische Gestaltung der öffentlichen politischen Ordnung stehe z. B. der Entwurf von Sexual Citizenship (sexuelle BürgerInnenrechte). Engel verwies damit auf zukünftige Konzeptionen des Politischen, die sich aus Menschenrechtsforderungen in Verbindung mit Queer-Politik ergeben könnten. Wie aber soll mit Formulierungen von Differenz innerhalb von Sexual Citizenship umgegangen werden, wenn das Markieren von Besonderheiten gleichzeitig zum Ausschluss des Anderen gebraucht wird?
Toleranz und Ausgrenzung
Im Erkennen und Intervenieren gegen die Vereinnahmung von Sexualitätenpolitiken durch westliche Freiheitskonzepte könnten sich nach Ansicht Butlers die universal konzipierten Menschenrechte mit der queeren Kritik am Ausschluss von Minderheiten verbinden. Am Beispiel der nierderländischen Integrationstests für potenzielle muslimische EinwandererInnen hatte Butler verdeutlicht, wie es zu einer Instrumentalisierung sexueller Freiheit kommt, um kulturelle Normen zu schaffen. Diese dienen wiederum als Orientierung für das Konzept Freiheit, welches dann Ein- und Ausschlüsse regelt. Die identitätsstiftende Wirkung der Gesellschaft mit Freiheit über ein Bild von zwei Schwulen, die sich küssen, setzt nur im Zusammenhang mit der Vorstellung von vormodernen MigrantInnen ein, die dieses Küssen ablehnen. Über solche Mechanismen geschieht aus Butlers Sicht die Abgrenzung zu islamischen Gesellschaften, denn die sexuelle Freiheit eines modernen Selbstkonzeptes ermögliche erst die Ausgrenzung als Vorbedingung einer Fortschrittsmission, die andere Lebensweisen als Gefahr und Feinde sieht und zerstört oder in andere Weltregionen verbannt. Freiheit diene damit als Selbstkonzept und Instrument der Verteidigung der westlichen Gesellschaften, und sie dient als Rechtfertigung für Migrationspolitik.
Dass mit sexueller Folter westliche Freiheit durchgesetzt wird, muss, so Butler, sexualitätenpolitische Bewegungen beunruhigen, denn sexuelle Freiheit werde verknüpft mit hegemonialen Forderungen, also zum hegemonialen Instrument verkehrt. Die Ausübung der Folter in Abu Ghraib werde trotz menschenrechtlicher Bestimmungen möglich über die Institution Militär, die zwar selbst homophob sei, jedoch sexuelle Freiheit durch eine vornehmliche Fortschrittlichkeit des Westens gegen den Islam benutze. Butler fragte deshalb eindringlich, inwieweit Feminismus, Transgender, Intersexualität und Queersein zum Zeichen für Fortschritt und Moderne und damit gleichzeitig zum Zeichen antiislamischer, rassistischer Politik geworden seien. Gerade weil ein bestimmtes Freiheits- und Familienverständnis für den Westen zur Ausgestaltung von (Menschen)Rechten diene, warnte sie davor, nicht jede angebotene Identifikationsmöglichkeit um der Integration willen anzunehmen. Mensch müsse sich der Gefahr bewusst sein, dass auf diese Weise tradierte, normative Diskurse für Zwecke aktiviert würden, die aus sexualitätenpolitischer Sicht ungewollt sein müssen. Dies meint: Queere Aussagen für Militarismus zu entlehnen, ist ein Pakt, den Queers nicht eingehen dürfen.
Heterogener Freiheitsbegriff
Susanne Krasmann fragte im Workshopteil Eurozentrismus, Rassismus und Heteronormativität angesichts der von Butler gezogenen Verbindungslinien zwischen Sexualpolitik, Kultur und Folter, welches Freiheitskonzept verteidigt werden müsse - und ob queere Menschenrechtspolitik eine adäquate Antwort geben könne. Das Diskussion kam zu dem Schluss, dass die queere Antwort keine Universale sein könne und dass der Freiheitsbegriff nicht länger homogenisierend eingesetzt werden dürfe. Angezweifelt wurde auch, ob Sexualitätenpolitik für Menschenrechtspolitik überhaupt eingesetzt werden soll, wenn die Durchsetzung von Freiheit mit Gewalt verbunden ist. Fraglich ist aus meiner Sicht, inwieweit das Freiheitskonzept nicht nur Sexualitätenpolitik instrumentalisiert und diese als Zeichen benutzt, sondern von der Sexualitätenbewegung bereits internalisiert ist. Hierzu wurde in der Diskussion festgehalten, dass mit queerer Menschenrechtspolitik ebenfalls ein Menschenbild aus einer bestimmten kulturellen Perspektive transportiert, reproduziert und vorausgesetzt werde. Andere Teilnehmende des Workshops gaben zu bedenken, dass auch Butler Kategorien wie „freiheitlich“, „westlich“, “weltlich“, „religiös“, und „mehrheitsgesellschaftlich“ homogenisierend verwendet hatte und daher die Situiertheit von Butlers Diskurs und ihre Sprechposition näher in den Blick genommen werde müsse.
Recht auf individuelle Selbstzuschreibung
Konstanze Plett stellte in ihrem Input Menschenrechte und -oder ohne- Geschlecht Fragen nach der Brauchbarkeit des Menschenrechtsdiskurses im Kontext der Intersex- und Transgender-Politiken. Plett zeigte, dass Recht sowohl als Herrschaftsinstrument gesehen werden kann als auch die Möglichkeit gibt, sich zu artikulieren und gegen Diskriminierung vorzugehen. Ein Sich-Äußern-Können sei eine Frage kultureller Vorstellungen und Interpretationsmuster; genauso sei die Auffassung und der Gebrauch von Recht abhängig von gesellschaftlichen Anschauungen und Vorstellungen. Hier verdeutlichte Plett die Möglichkeiten für Gesetzesänderungen. Gerichte kämen nicht an den neu auftretenden Argumenten im Transgender-Diskurs vorbei. Auf diese Weise könnten queere Praxen greifen und im Gesetz eine Erweiterung des Geschlechtsbegriffes erreichen, ein Geschlechtsbegriff, der sich von der binären Festlegung hin zu individueller Selbstzuschreibung bewegt.
Für trans- und intersexuelle Menschen könnte dies bedeuten, die praktizierten Heilbehandlungen und gesetzlichen Vereindeutigungszwänge, die physische und psychische Verletzungen zur Folge haben, anzuklagen und zukünftig zu verhindern. Denn aus heutiger Sicht müsse, so Plett, eine Person oder Gruppe gefunden werden, die mit Beharrungsvermögen gegen herrschende Normierung und Verbreitung des Diskurses die Strafverfahren gegen die behandelnden Ärzte führt. So könnte unterbunden werden, dass die Würde von Trans- und Intersexen durch Fremdäußerungen von Eltern, Ärzten und Behörden festgelegt wird. Kritisch wurde hierzu angemerkt, dass für die Erklärung solcher gesellschaftlicher Veränderungsansätze in der Rechtssprechung, in der Medizin, aber auch in den Gender und Queer Studies stets Transgender- und Intersexpersonen für die Wahrheitsproduktion herangezogen werden, weil sie als Paradebeispiel für nicht normative Geschlechtlichkeit und damit für nicht normative Gesellschaftlichkeit stehen. Die Stärke feministischer, queerer, transgender und intersex-Bewegungen müsse deshalb besonders in der Forderung nach nichtdiskriminierender Differenz liegen.
partikular / universal
Dieser Forderung wurde im Themenblock Normativität & Partikularität weiter nachgegangen. So lautete eine Frage, ob eine Menschenrechtserklärung vorstellbar sei, die auf einer Verschränkung der angeblichen Unvereinbarkeit von Partikularismus und Universalismus liegt. Erforderlich sei in jedem Fall die Ausbildung einer Gesellschaft, die Konflikte zwischen Allgemeingültigkeiten und Differenzen austragen kann und in der Lage ist, mehrere Wahrheiten anzuerkennen. Als Beispiel wurden hier die politischen Aktivitäten anlässlich der Errichtung einer Moschee in Berlin angeführt. Dort war es erforderlich, den aufkommenden Rassismus gegen den Moscheebau zu verhindern und gleichzeitig das homophobe Programm der MoscheebetreiberInnen zu kritisieren.
Weder Judith Butlers noch die vielen Fragen und Antworten des Workshops boten Lösungen, aber doch einige Handlungsansätze für die Frage nach der Ausgestaltung von Freiheit.
Butlers Forderung war die einer anderen Auslegung des Freiheitsgedankens. Dies sei nur möglich, wenn sich Demokratie so ausbilde, dass sich möglichst breite Zugänge zur Gestaltung von Freiheit ergeben.
Strategien der Gestaltung von Demokratie
Fraglich bleibt, ob die Mechanismen der Unterdrückung tatsächlich ausschließlich über Sexualitätenpolitik erfassbar sind, oder ob es sinnvoller ist, sie z.B. in Verbindung mit Ansätzen der antirassistischen Bewegung zu bringen. Die Verschränkungen von Freiheitsgedanken und neoliberaler Ökonomie wäre meiner Ansicht nach ein weiterführender Ansatzpunkt, insbesondere im Hinblick auf die globale Ungleichverteilung von Ressourcen und die Verantwortung dafür. Solche Diskussionen hätten bei den Veranstaltungen in Heiligendamm in den letzten Tagen gemeinschaftlich ausgetragen werden können. Hier hätten die Herrschenden, so sie gewollt hätten, die Möglichkeit gehabt, mit allen Teilnehmenden eine vielfältige Demokratiegestaltung zu erarbeiten. Bedauerlicherweise ist diese Option in einer symbolisierenden, hegemonialen Politik untergegangen, was sich unter anderem in einer stark vereinfachenden und polarisierenden Medien-Berichterstattung gezeigt hat. Der Workshop-Beitrag (Menschenrechts-)politik als ’visibility project ’ hat hier vorausschauend die Sichtbarmachung von Rechten gezeigt. J. V. Sturm und Skadi Loist fragten, inwiefern über Sichtbarkeit Macht und Gewalt ausgeübt wird. Dies sei davon abhängig, wer gesehen werde und wer das Recht habe bzw. sich nehme, sich sichtbar herauszustellen. Sturm und Loist schlugen vor, die Fragen nach Sichtbarkeit und Repräsentation über das Einklagen eines Rechts auf visuelle Selbstrepräsentation als Form der freien Meinungsäußerung genauso wie über das Recht auf Anerkennung und wohlwollendes Lesen zu regeln. Sturm führte hierzu ihr Konzept einer 'Ästhetik der Verletzbarkeit' ein, eine empathische Weise des verantwortlichen Betrachtens, das die Visualisierung von Verletzbarkeit darin sieht, dass sich das darstellende Subjekt so verletzbar zeigt wie die Zuschauendenposition. Die zuschauende, nicht die darstellende Position soll so zur problematischen werden und über ihre ZeugInnenposition kollektive Verantwortung erfahren. Eine solche Denk- und Sichtweise muss sich nicht nur auf queere Repräsentationspraxen beziehen. Auf diese Weise könnte meiner Ansicht nach auch verhindert werden, dass wie im Falle der G8-Berichterstattung der Massenmedien durch gezielt ausgewählte Bilder Fehlinformationen verbreitet wurden, die den produktiven heterogenen Diskurs um globale Gerechtigkeit zeitweise aus dem öffentlichen Bewusstsein und aus dem globalisierungspolitischen Rahmen verdrängen konnten. Die Würde, die auch der Meinungsvielfalt innewohnt, wird auf diese Weise gewaltsam ignoriert.
Judith Butler plädierte für die Anerkennung eines wechselseitigen Ausgesetzt-Seins und damit für die Übernahme der Verantwortung für eine kollektive Verletzbarkeit, ohne die es zwangsläufig zu einem Scheitern dessen kommen werde, was als menschlich gilt.
Vielleicht ist die Ästhetik der Verletzbarkeit eine praktische Übersetzung von Butlers Wunsch nach wechselseitiger Verantwortung in einer vielfältig gestaltbaren Demokratie.
Glückwunsch jedenfalls, dass es mit den beiden Veranstaltungen gelungen ist, so komplexe wie dringliche Fragestellungen auf so vielfältige Weise in die laufenden Diskurse einzubringen!
Das Programm:
Sexual politics, Torture, and Secular Time
Vortrag von Judith Butler am 18.05.07 an der Universität Hamburg
Queer, Sexualpolitiken und der Menschenrechtsdiskurs
Workshop am 19.05.07 in den Räumen der Koordinationsstelle Frauenstudien/Frauenforschung Hamburg, HYPERLINK "http://www.frauenforschung-hamburg.de" www.frauenforschung-hamburg.de
organisiert von Dr. Antke Engel, Institut für Queer Theory Berlin/Hamburg, HYPERLINK "http://www.queer-institut.de" www.queer-institut.de, in Zusammenarbeit mit PD Dr. Susanne Krasmann, Institut für kriminologische Sozialforschung, Universität Hamburg, HYPERLINK "http://www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/index.html" www.sozialwiss.uni-hamburg.de/publish/IKS/index.html.
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