Korrespondenz mit dem Finanzamt
Am 14.5.2009 teilte uns das Finanzamt Hamburg-Nord (namentlich Frau D.Schmidt) mit, dass "der Verein in 2006 und 2007 nicht ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigete Zwecke verfolgt hat ..." und daher nicht von der Körperschaftssteuer befreit werden kann (was soviel bedeutet, wie: Es ist aussichtlos, Spender und Mäzene für THE THING zu finden, wenn diese ihre Spenden nicht von der Steuer absetzen können).
Daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt, hauptsächlich mit der Erläuterung, dass es sich bei THE THING selbst um ein Kunstprojekt handele, was sowohl durch die entsprechende Förderung der Kulturbehörde als auch einer kunsthistorischen Einordnung als solches – selbst bei mangelnder eigener Kunstkompetenz der Finanzbeamten – als unbestreitbar gelten müsste.
Hier das entsprechende Dokument zum DOWNLOAD.
Frau Schmidt sitzt aber am längeren Hebel und hatte keine Lust, nachzugeben. Hier ihre ANTWORT. Sie, bzw. das Finanzamt Hamburg-Nord, leistete damit einen aktiven Beitrag zu unserem Beschluss, den Verein wieder aufzulösen.