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Kommentar [1]
7. Mai 2008

Schafft die Künstlersozialkasse sich selber ab?

von Sabine Falk

Seit Juli 2007 überprüft die Künstlersozialkasse verstärkt, ob die VerwerterInnen von Kunst auch brav ihre Abgaben gezahlt haben. Doch Werbeagenturen, Softwareunternehmen, Kulissenbaufirmen und andere mehr haben es vielfach nicht getan! Jene säumigen Unternehmen – und deren Zahl ist hoch – beklagen sich nun, dass sie von ihren Zahlungspflichten nichts gewußt hätten, sie seien von den Industrie-und Handelskammern schlecht informiert worden. Die IHK forderte daraufhin Ende 2007 mittelfristig die Abschaffung der KSK, um so ihrer Schande und ihren Kosten ein Ende zu bereiten. Um nicht einseitig die VerwerterInnen zu belasten, überprüft die Behörde aus Wilhelmshaven seitdem auch vermehrt ihre Mitglieder. KünstlerInnen und NutznießerInnen von Kunst müßten als »Gleiche« auch gleich behandelt werden, so das Motto. Mit dem zu befürchtenden Rauswurf der Versicherten und dem voraussehbaren Abschußkommando durch die VerwerterInnen scheint die KSK derzeit ihre Lebenszeit dramatisch verkürzen zu wollen. Ein verdeckter Suizid?


»...dürfen wir Ihnen mitteilen, dass Sie dieses Jahr noch nicht überprüft werden.«

Wer diesen Satz in seinem Meldeformular der KSK lesen durfte, konnte erst einmal erleichtert aufatmen. Erstmal. Denn gleich im nächsten Satz stand die Androhung einer Überprüfung für das kommende Jahr.
Im März 2008 wurde die erste größere Überprüfungswelle durch die KSK abgeschlossen. Doch bislang gibt es offiziell keine neue Zahlen zur Statistik der unlängst ausgeschlossenen Mitglieder.
Seit dem Sommer letzten Jahres verschärft diese Behörde ihre Kontrollen, auf Anordnung des damaligen Arbeitsministers Franz Müntefering und basierend auf der Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Juni 2007. Der Bund finanziert neuerdings statt bisheriger 25% nur noch 20% der Sozialausgaben für die Versicherten in der KSK. Die Differenz von 5% soll herein gewirtschaftet werden, indem säumige ZahlerInnen ausfindig gemacht werden. Allerdings auch auf Seiten der KünstlerInnen, die mehr Gewinn erwirtschaftet haben als ursprünglich angegeben. Langfristig sollen die VerwerterInnen statt 25% wie bisher, nun insgesamt 30% dazu zahlen, während die Versicherten der KSK weiterhin 50% der Beiträge leisten. Hier stand im Jahr 1982, als die KSK gegründet wurde, noch das alte fordistische Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Modell Pate: Beide Parteien zahlen je 50% in den Renten- und Sozialversicherungstopf. Die Arbeitgeberrolle verteilt sich auf den Bund und die Wirtschaft. Die Kulturschaffenden sind in dieser Konstruktion virtuelle Angestellte, denen vergleichbar zu anderen ArbeitnehmerInnen eine soziale Absicherung zu Teil werden soll.

Die ÜberprüfungOffiziell ist die Überprüfung durch die KSK nur die Kontrolle über die Einhaltung ihres Regelwerks. Darüber hinaus wird aber auch abgeklopft, ob sich das Modell KSK in der Praxis bewährt und (noch) zu halten ist. Eine fordistische Konstruktion wie die ihre kann auf Dauer gegen eine neoliberale Argumentation nicht standhalten. Indem die KSK derzeit aber genau diese neoliberale Überprüfung ihrer eigenen Konstruktion herausfordert, läßt sie sich abschaffen. Die KSK »läßt sich suizidieren«.
Die Stichworte Solidargemeinschaft und lebenslang gültige Beschäftigungsmodelle waren typisch für den Fordismus, ausgehend von einer gesicherten Grundversorgung aller. Solche Maximen gelten inzwischen als anrüchig und unwirtschaftlich. In einem Brief der Geschäftsführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages 2007 heißt es: »Die Wirtschaft hat ordnungspolitische Bedenken bezüglich der Konstruktion der Künstlersozialkasse...Sie ist insgesamt unsystematisch und bürokratisch. Sinnvoll wäre es daher, diese Sonderform einer Sozialversicherung mittelfristig nicht weiter fortzuführen.«
Mit »unsystematisch« ist gemeint, dass KünstlerInnen ihre Sozialkasse nicht ausschließlich selber finanzieren, wie das sonst bei anderen freien Berufen üblich ist. Ärzte und Anwälte etwa haben allerdings auch eine Honorar- und Gebührenordnung, die ihr Einkommen regelt.

Die KSK hat schon immer Verwerter und Versicherte stichprobenartig geprüft. Doch seit 2007 werden die Kontrollen verschärft, auch für die zukünftigen Jahre. Im letzten Herbst sind erstmalig 3700 Mitglieder aus der Bildenden Kunst zeitgleich kontrolliert worden, so viele auf einmal wie noch nie zuvor. Dies entspricht 5% von insgesamt 56.000 Bildenden KünstlerInnen in der KSK. Derzeit befinden sich dort rund 155.000 Versicherte. Weitere 3800 Prüflinge - insgesamt wurden 7500 Mitglieder geprüft - verteilen sich auf die restlichen 100.000 KSK-Versicherten aus den Bereichen: Wort, Musik und Darstellender Kunst. Dem Proporz entsprechend sind die meisten Überprüften also aus der Bildenden Kunst: ob die KSK hier die beste Ausbeute machen wird?

Zum 01.12.2007 mußten die Überprüften Unterlagen zu ihren Einkommensverhältnissen der letzten 4 Jahre bei der KSK abgeben. Ausserdem wurde, wie jedes Jahr, das vorraussichtliche Einkommen für das kommende Jahr und die damit verbundene, künstlerische »Haupttätigkeit« abgefragt. Diesen Fragebogen muß ja bekanntlich jeder ausfüllen, der dort versichert ist.
Die KSK fragt parallel dazu beim Finanzamt an. Allerdings geben die Finanzämter nur die abschließenden Zahlen aus Gewinn und Verlust bekannt, nicht aber die Zusammensetzung der einzelnen Posten in der Steuererklärung. Es ist darauf zu achten, dass aus der Steuererklärung deutlich die Einnahmen aus selbstständiger, künstlerischer Tätigkeit hervorgehen.

Jährlich muß ein Gewinn von 3900 Euro aus künstlerischen Einnahmen erwirtschaftet werden......oder ein monatlicher Betrag von 325 Euro. Der sogenannte Gewinn in der Gewinn-Verlustrechnung ist jene Geldsumme, die am Ende übrig bleibt, wenn alle Einnahmen und Ausgaben aus dem betreffenden Jahr gegeneinander verrechnet wurden. Wenn jemand zum Beispiel 6000 Euro Gewinn für das Jahr 2005 beim Finanzamt meldete, dann mußten mindestens 3900 Euro davon aus selbstständiger, künstlerischer Tätigkeit erwirtschaftet worden sein: Also über Werkverträge, Honorare, Verkäufe, Lehraufträge, gehaltene Seminare u.a. mehr. Dabei sollten auch jene Tätigkeiten ausgeübt worden sein, die auf dem jährlichen Meldeformular der KSK als solche angekreuzt wurden. Wer beispielsweise hauptsächlich über Fotografie seine Einkünfte aus der Kunst bestreitet, sollte auch seine Rechnungen mit entsprechenden Titelzeilen versehen, aus denen eindeutig die fotografische Leistung hervorgeht. Wichtig ist, dass der Versicherte seine künstlerische Tätigkeit in diesen bereits abgewickelten und abgerechneten Aufträgen auch nachträglich erläutern und belegen kann. Denn die KSK kann das Künstlerische darin nicht immer wahrnehmen.
Unter 4.2 bis 4.8 im Freien-Ratgeber (www.ratgeber-freie.de) steht alles, was für die Tätigkeit von KSK-Mitgliedern im Kontakt zur KSK und zum Finanzamt von Bedeutung ist.

Wieviele Sozialabgaben zahlen die VerwerterInnen...Viele VerwerterInnen haben sich in der Vergangenheit den Luxus geleistet, nicht wissen zu wollen, dass sie künstlerische Arbeit in Anspruch nahmen. Die säumigen Zahler unter den VerwerterInnen haben nun ein Interesse daran, die künstlerische Arbeit ihrer AuftragnehmerInnen als nicht-künstlerisch zu deklarieren. Einzig, um den Abgaben an die KSK zu entkommen: Auf das Netto-Honorar (also ohne Mehrwertsteuer) einer KünstlerIn mußte eine VerwerterIn im vergangenen Jahr 5,1% an die KSK abtreten. Jene 5,1% zogen sich dabei nicht vom Netto-Honorar der KünstlerIn ab, sondern die Höhe des Netto-Honorars diente lediglich als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der VerwerterInnen-Abgabe. Je niedriger das Honorar, um so doppelt besser für die VerwerterIn: je niedriger der Lohn, desto geringer auch die Sozialabgaben. Für das Jahr 2008 hat der Bund die Höhe der VerwerterInnen-Abgabe auf 4,9% gesenkt. Diese Politik entspricht der Steuersenkung für Unternehmen.

...und was bedeutet das in Zukunft für die Auftragslage von KünstlerInnen?Die VerwerterInnen bringen die KünstlerInnen unter der verschärften KSK-Kontrolle vermehrt in die Bredouille, ihre Tätigkeit als eine nicht-künstlerische zu deklarieren, um überhaupt in den Genuß von Brotjobs zu kommen. Die KSK auf der anderen Seite verlangt aber nach einer Deklaration als künstlerischer Arbeit, damit die KünstlerIn ihre Versicherte bleiben darf. Laut offizieller Statistik leben 96% aller bildenden KünstlerInnen nicht allein von ihrer künstlerischen Tätigkeit, sondern sind auf Jobs angewiesen. Dieser Realität ist auch das vergleichsweise niedrige, von der KSK eingeforderte Mindestjahreseinkommen von 3900 Euro aus rein künstlerischer Arbeit geschuldet. Durchschnittlich geben bildende KünstlerInnen ein Jahreseinkommen von 10.000 Euro aus künstlerischer Tätigkeit an.

Der Gründungsgedanke der KSK war es, KünstlerInnen zu einer selbstständigen Existenz zu verhelfen
VerwerterInnen werden zukünftig lieber keine KünstlerInnen mehr beauftragen, um ihre KSK-Abgaben einzusparen. Bislang funktionierte ihre Abgaben-Mauschelei gegenüber der KSK noch halbwegs. Doch das ist jetzt vorbei. Allerdings ist es für die Versicherten wichtig, dass die Sozialversicherungen von Seiten der AuftraggeberInnen auch tatsächlich geleistet werden, damit sich die Rentenkasse füllt.
Wovon aber sollen 96% aller bildenden KünstlerInnen in Zukunft leben? Die sogenannten Angewandten KünstlerInnen behaupten sich zunehmend besser auf dem Arbeitsmarkt. Die Freien KünstlerInnen, für die die KSK ursprünglich einmal geschaffen wurde, dürfen nicht angewandt arbeiten, um nicht rauszufliegen. Als Freie KunstproduzentInnen entscheiden sie sich angeblich bewußt für eine »stolze Außenseiterexistenz, wirtschaftlich und sozial deklassiert«, so das zynische Fazit eines Kulturredakteurs der Süddeutschen vom 20.12.2007. (http://sueddeutsche.de/kultur/artikel/576/149219/print.html)

Informationen im Vorfeld sind der beste Schutz gegen einen Rauswurf Es empfiehlt sich unbedingt ein defensiver Umgang mit der KSK. Bei Fragen sollten die BeraterInnen vor Ort kontaktiert werden, nämlich bei den Berufsverbänden oder der Gewerkschaft, in heiklen Fällen am besten gleich eine FachanwältIn für Verwaltungsrecht. Dies gilt für den Fragebogen zum Einkommen der letzten 4 Jahre, für den Fragebogen bei Eintritt in die KSK, für die Änderung des ökonomischen Status, für Auszeiten und anderes mehr. Zwar hat die KSK wie jede andere Behörde auch eine Auskunftspflicht. »Dumme Fragen« können jedoch gleich als Notiz in die eigene Akte wandern. Ein kleiner Versprecher etwa könnte schon zu einer Überprüfung auf Scheinselbständigkeit führen: Wer beispielsweise anstatt von seiner »AuftraggeberIn« zu sprechen, das Wort »ArbeitgeberIn« in den Mund nimmt, der wird von der KSK-MitarbeiterIn sofort darauf angesprochen werden. Auf der Website der KSK erfährt man NICHT alles, was wichtig ist für den eigenen Verbleib in der KSK. Der Ratgeber für Freie unter www.ratgeber-freie.de, die persönliche Telefonauskunft von www.mediafon.de für Selbstständige in Medienberufen, eine Beratung beim BBK oder die Freien-Beratung von Verdi halten indes die dafür wichtigen Informationen bereit. Frank Lüsing, der das Büro des BBK Hamburg leitet, berät auch Nicht-BBK-Mitglieder, allerdings nicht so ausführlich. Verdi berät nur Mitglieder. Der Beitragssatz von Verdi ist selbst für Leute in Hartz 4 erschwinglich.

Die »dont´s« und »do´s« gegenüber der KSK sollte man kennenBevor der Kontakt zur KSK im Falle einer Überprüfung oder eines angedrohten Rauswurfes aufgenommen wird, sollte zusammen mit kundigen Fachleuten eine Strategie entwickelt werden. VerwaltungsrechtlerInnen, beziehungsweise Verwaltungsangestellte wie die MitarbeiterInnen der KSK, ticken anders als der Rest der Menschheit, zu welchem diesmal ausnahmsweise auch die KünstlerInnen gerechnet werden dürften.

Für eine Politik der Begrenzung von Mitgliederzahlen ist es günstiger für die KSK, keine Ahnung von Kunst zu haben
Wer einmal näher mit der Künstlersozialkasse zu tun hatte, weil er angeblich keine Kunst produziere, der weiß um den Kunstbegriff der KSK. Angeblich bräuchten die Verwaltungsangestellten der KSK keinen Kunstbegriff zu haben, denn sie müßten nur beurteilen, ob jemand hauptsächlich künstlerisch arbeite oder nicht! Schreiben, kuratieren, Seminare geben - all dies sind für diese Behörde KEINE eminent künstlerischen Tätigkeiten! Bei näherem Hinsehen entpuppt sich das Kunstverständnis der KSK als eines, dass auf die 50er Jahre rekurriert: Bronzeskulpturen zwischen Wohnsiedlungen und Malerei, teuer in Galerien verkauft oder auch mal nicht so teuer für übers Sofa. Täglich urteilen die Verwaltungsangestellten darüber, ob sie es mit Kunst zu tun haben oder nicht, vor dem Hintergrund dieses Viertelwissens. Dennoch sei es angeblich nicht notwendig, dass die KSK ihren Kunstbegriff reflektiert, weil sie den für ihre Praxis ja nicht brauche. Nachlässigkeit gegenüber dem Kunstdiskurs und Überkorrektheit in der Prüfung und Verwaltung verhindert vielen AntragstellerInnen die Aufnahme in die KSK, bzw beschleunigt den Ausschluß von Mitgliedern.

Ein-Euro-Jobs für KünstlerInnen als Variante von qualifizierter, ehrenamtlicher Arbeit: Dazu zählt auch »Arbeit nach eigener Wahl «- ein Kunstprojekt der Gruppe Wochenklausur 2006Für die Künstlergruppe Wochenklausur aus Österreich wurden Berufskollegen in Hartz 4 zum Rohstoff für ein Kunstprojekt 2006 in Leipzig, im Rahmen der Ausstellung Schrumpfende Städte. Ähnlich dem Bundesverband des BBK handelte Wochenklausur Bedingungen mit der Arge (ARbeitsGEmeinschaft, vorher das Sozialamt) aus, unter denen sogenannte arbeitslose KünstlerInnen ihren Ein-Euro-Job nach eigenem Gusto kreieren durften. Die zuständigen Argen hatten sogar »die Möglichkeit für ähnliche Nachfolgeprojekte garantiert«. Jene erwerbslosen Kunstschaffenden führten Kunst-Workshops in den medial häufig zitierten, sozial schwachen Stadtteilen durch und organisierten dort Ausstellungen von ortsansässigen Künstlern. Hier zeigt sich deutlich, dass die Ein-Euro-Jobs eine Variante der ehrenamtlichen Arbeit darstellen. Die unter solchen Rahmenbedingungen geleistete und zumeist soziokulturelle Arbeit wird nicht angemessen entlohnt. Im Gegenteil, eine Verhandlung über Honorare wird an keiner Stelle geführt. Der Fokus scheint in diesem Kunstprojekt auf der Entschärfung von »Zwangszuweisungen« durch die Argen zu liegen. Tatsächlich aber verharrt Wochenklausur innerhalb der gegebenen Logik von »staatlich bezahlten Arbeitsgelegenheiten« und der Titel ihrer Ausstellung, Arbeit nach eigener Wahl, persifliert – vermutlich unbeabsichtigt – die Freiheit künstlerischer Tätigkeit.
www.wochenklausur.at/projekte/21p_kurz_dt.html

Ein Pianist soll seine Hände nicht auf einer Baustelle ruinierenDer Bundesverband des BBK hatte der Bundesanstalt für Arbeit die Empfehlung gegeben, dass KünstlerInnen in Hartz 4 bei Ein-Euro-Jobs nicht in allzu berufsfremde Bereiche hinein vermittelt werden sollten. Ein Pianist beispielsweise solle seine Hände nicht auf einer Baustelle ruinieren müssen.
Ein Hamburger Künstler muß derzeit die Wände in Kindergärten gestalten, auf der Basis eines Ein-Euro-Jobs und im Rahmen einer 30-Stunden Woche. Zeit für Kunst bleibt da kaum. Er war aus der KSK rausgeflogen, als er Hartz 4 beantragte und auf die Anfrage, ob er denn noch das vorraussichtliche Jahreseinkommen erreichen könne, mit einem Nein antwortete.

Hierzu ein Zitat aus der BBK-Verbandszeitung vom Juni 2007: »Aber ein Tipp für Künstler, die mit ihren Einkünften im Grenzbereich zwischen »geringfügig« und »nicht geringfügig« liegen: Das Bayrische Landessozialgericht hat es als legitim erklärt, eine Meldung so abzugeben, dass Sie das angestrebte sozialrechtliche Ziel erreichen. Wenn man also nicht weiß, ob man 3.000 EUR oder 5.000 EUR verdienen wird, kann man 5.000 EUR melden, um in der KSK...zu bleiben.« (Aus: kulturpolitik, Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, Nr.2/Juni 2007, S.19)

Bildende KünstlerInnen müssen in der KSK verbleiben, allein schon aus politischen Gründen.
Für einen beruflichen Wiedereinstieg, raus aus Hartz 4, brauchen KünstlerInnen Zeit und Geld: Keine Ein-Euro-Jobs mehr und die Möglichkeit, mehr Geld als bisher dazu verdienen zu können, um die Kunstproduktion zu finanzieren. Die Herstellung von Bewerbungsmappen auf Stipendien etwa, aber auch die immaterielle Produktion während der »freien Zeit« sollte als künstlerische Berufstätigkeit von den Argen anerkannt werden.
Stipendien und Preise sollten als versteuerbares Einkommen anrechenbar sein, so ein Vorschlag von Frank Lüsing vom BBK Hamburg. Bislang gelten sie weder bei der KSK noch beim Finanzamt als offizielles Einkommen. Wenn eine KünstlerIn beispielsweise zwei Jahre lang hintereinander ausschließlich von Stipendien lebt, ist sie bereits vom Rauswurf aus der KSK bedroht.
Von den Eintrittsgeldern für Kunstausstellungen öffentlich geförderter Institute könnte ein kleiner Obulus abgezwackt werden, der in einen Honorartopf für KünstlerInnen fließt. Aber ist das nicht zu klein gedacht angesichts des drohenden Endes der KSK?

Die romantische Vorstellung vom (zumeist jungen, männlichen) Künstlergenie hat in dieser Debatte nichts verlorenKünstlerisch tätig zu sein ist ein Beruf, keine Berufung. Man entscheidet sich dafür und erarbeitet sich den Rahmen für diese spezielle Tätigkeit. Wie sieht dieser Rahmen aus und welches sind die Grundbedingungen für künstlerische Arbeit? Diese Fragen waren häufige Topoi in den 90er Jahren, als die Kontextualität von Kunst und ihre Entstehungsbedingungen reflektiert wurden. Fazit war, dass die Produktion von Kunst oft unmittelbar mit den Bedingungen zusammenhing, welche ihre Hervorbringung erlaubten. Vor diesem Hintergrund muß auch die Mitgliedschaft in der KSK betrachtet werden. Sie ist eine gesellschaftliche und ökonomische Vorraussetzung und Anerkennung dafür, als KünstlerIn zu arbeiten.
Die relativ niedrigen Sozialbeiträge der KSK ermöglichen es überhaupt, eine prekäre Selbstständigkeit ökonomisch durchzuhalten. Wer kann schon 250 - 300 Euro im Monat allein für die Krankenkasse erübrigen?

Aber wie steht es mit einer Diskussion, die aus der künstlerischen Produktion heraus für eine selbstverständliche Bezahlung von KünstlerInnen argumentiert und nicht ausschließlich auf die von außen kommende (Ab)Wertung reagiert?

Dazu mehr demnächst auf The Thing, im zweiten Text zu den Auswirkungen der neuen Überprüfungspraxis durch die KSK! Darin wird es um die Bestimmung gesellschaftlicher Effekte von künstlerischer Arbeit gehen, welche bislang fehlt. Könnte durch eine notwendige und überfällige Wert-Bestimmung von Kunst durch die KünstlerInnen selber jene Abwärtsschraube von KSK und Wirtschaft gestoppt werden?

Kommentar [1]
JOACHIM GRIEBE schrieb am 29.07.2008 12:29

Dankeschön für diesen Artikel .
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