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13. Januar 2009

Das Ende der Hafentreppe 51 in der Billwerder Bucht


Chronologie eines gescheiterten Rettungsversuchs
von Frank Lüsing und Stefanie Becker



Im November 2007 weht ein Schild am Zugang zur Wassertreppe 51, einem historischen Anleger östlich der Hamburger Elbbrücken: „Anlage gesperrt, HPA". Das dürftig an einem Absperrband befestigte Schild markiert den Beginn einer fast ein Jahr andauernden Auseinandersetzung um den Erhalt der 100jährigen Anlegebrücke im Hamburger Hafen, die ein düsteres Licht auf die Realitäten der Hamburger Kulturpolitik und die Mechanik der "wirtschaftenden" Behörden in Hamburg wirft.


Die turnusmäßige Überprüfung des Bauwerks durch die Hamburg Port Authority, hatte ergeben, dass die Standfestigkeit der seit Jahren vernachlässigten Brückenkonstruktion nicht mehr ausreichend sei. Der öffentliche Zugang zum Bauwerk wird etwas später mit mehreren Brettern zur Land- sowie zur Wasserseite vernagelt. Für Binnenschiffe wird der Anleger gesperrt. Die drei Hafenlieger, die über die Brücke Zugang zu einem Anlegeponton haben, werden aufgefordert, die Anlage bis zum Jahresende zu räumen oder einen Vertrag mit der HPA abzuschließen, um durch erhöhte Abgaben die Instandsetzung zu „refinanzieren". Die Hamburg Port Authority selbst habe kein Interesse daran, die Brücke aus eigenen Mitteln zu erhalten, da sie "abgängig" sei. Das Bauwerk habe sein zugedachtes Lebensalter längst erreicht und sei daher nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Zudem sei die Wassertiefe an dieser Stelle der Elbbucht so gering, dass eine wirtschaftliche Nutzung durch die Binnenschifffahrt nicht mehr möglich sei. Die Mitarbeiter der Abteilung „Pontons und Dalben" erklären sich noch im Dezember 2007 zu einem Gespräch mit den Nutzern der Anlage bereit, aber schnell wird deutlich, dass man seitens der HPA einen Erhalt der Anlage nicht ernsthaft in Erwägung zieht. Dennoch verspricht man eine Kostenaufstellung für die Instandsetzung, um daraus eine Pacht errechnen zu können. Diese Kostenaufstellung wird auch auf mehrfache Nachfrage der Anlieger nie erstellt. Später behauptet ein Vertreter der HPA in der entscheidenden Sitzung des Kulturausschusses, dass von Seiten der Anlieger kein Interesse an einem solchen Nutzungsvertrag bestanden hätte. Gleichzeitig beginnt ein niederländischer Saugbagger, die Bucht zu vertiefen. Die Baggerarbeiten sind bis heute nicht abgeschlossen. Durch diese Vertiefung wäre der Anleger eigentlich wieder für die Binnenschifffahrt nutzbar und das Argument, die Brücke sei durch die geringe Wassertiefe "entbehrlich" geworden, hinfällig.

Die Wassertreppe 51; der Saugbagger "Pieter Hubert" hat angelegt.

Ein Location Scout entdeckt letztes Jahr, kurz vor Weihnachten die seit langem als Filmkulisse beliebte Brücke und ein dort liegendes Hausboot, das von Film-Star Vanessa Redgrave für einen Fernsehfilm bezogen werden soll. Der Produzent fragt bei der HPA nach, ob man für den Film die Brücke trotz Sperrung benutzen könne, was aber nicht gestattet wird. Wenige Tage später legt ein Arbeitsschiff an. Die Arbeiter reißen auf einer Länge von zwei Metern den Belag der hölzernen Zugangsbrücke auf der Landseite weg. Die wasserseitigen eisernen Treppenstufen werden ebenfalls entfernt. Das „Unbegehbar Machen" wird zuerst damit begründet, dass ein Filmteam auf der Brücke gesichtet worden sei, und später dann als Routinemaßnahme dargestellt. Die ausführenden Arbeiter wundern sich über die Art der so genannten "Sicherungsmaßnahmen" und haben Mühe, die dabei entstandenen gefährlichen Abgründe ihrerseits zu sichern.

Nun wird auch die lokale Presse auf den drohenden Abriss der Wassertreppe 51 aufmerksam. Es erscheinen einige Artikel im Hamburger Abendblatt und in der Bergedorfer Zeitung. Im Januar 2008 legt eine Barkasse mit SPD-Mitgliedern an, die von einer Wahlkampfveranstaltung mit Michael Naumann und Günther Grass im Deutschen Schauspielhaus kommen und die Brücke auf Einladung eines Bootsbesitzers besichtigen. Man zeigt sich begeistert und kommt zu dem Schluss, dass die Konstruktion schutzwürdig sei. Unter den Anwesenden ist ein Architekt und ein ehemaliger Ingenieur von „Strom und Hafenbau", die sagen, dass der Erhalt durchaus möglich sei und es versucht werden sollte, eine Unterschutzstellung durch das Denkmalschutzamt zu erreichen.

Anwohner, Anlieger und Interessierte gründen das „Bündnis Wassertreppe 51“ und sammeln Informationen zur Wassertreppe. Sie recherchieren, dass die Anlage die letzte von drei Brücken ist, die zwischen 1912 und 1914 in der Billwerder Bucht gebaut wurden. Die Brücke steht an der Stelle, an der der Moorfleeter Deich bei der Sturmflut 1962 gebrochen ist. Ein Fernsehbericht des NDR aus dieser Zeit zeigt die standfeste Brücke unmittelbar an der Bruchstelle. Ein Journalist aus Rothenburgsort, der sich sehr für diesen Teil Hamburgs engagiert, findet heraus, dass die Wassertreppe 51 auf die Petition von 400 Binnenschiffern hin gebaut wurde. Die Schiffer, die mit ihren Familien auf den Frachtkähnen wohnten, konnten damals ausschließlich mit dem Boot das Land erreichen. Besonders in eisigen Wintern gab es tragische Unglücksfälle, da die zu Hunderten vertoiten Frachtschuten nicht mehr von einem Arzt erreicht werden konnten und immer wieder Mangel litten.

Das Luftbild der Billwerder Bucht von ca. 1930 mit vertäuten Binnenschiffen.

Bei einer Wahlkampfveranstaltung auf dem Marktplatz angesprochen, beginnt die Rothenburgsorter SPD Bürgerschaftsabgeordnete Carola Veit, die Brücke regelmäßig zu besuchen. Sie richtet die erste einer Reihe von "Schriftlichen kleinen Anfragen" an den Senat.

Das Bündnis für den Erhalt der "Wassertreppe 51" informiert Ende Januar das Denkmalschutzamt über die Abrisspläne. Dessen Leiter, Frank Pieter Hesse, teilt der „Verfügungsberechtigten" (Hamburg Port Authority) mit, dass die Brückenanlage nicht verändert oder abgerissen werden darf, bis die Frage der Schutzwürdigkeit geklärt ist. Der zuständige Mitarbeiter des Denkmalschutzamts schließt die Bestandsaufnahme Ende März ab.

In der offiziellen Stellungnahme heißt es: "In der Tat handelt es sich bei der um 1912/1913 in der Billwerder Bucht errichteten, so genannten Wassertreppe 51 um ein Dokument der Entwicklung der Hafenwirtschaft und des Hafenverkehrs, insbesondere der mit der Entwicklung des Seehafens einhergehenden Erschließung von Teilen des Hafens für die Binnen-/d.h. Flussschifffahrt. Die Anlage zeugt darüber hinaus von den zeitgenössischen Bemühungen um eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Binnenschiffer. Als vom Deich und von den drei Wasserseiten weithin einsehbarer historischer Solitär akzentuiert die Brückenkonstruktion die umliegende Billwerder Bucht und markiert diese als historische Hafenlandschaft."

Trotz ihrer Einmaligkeit und Schutzwürdigkeit wird die Anlage jedoch nicht in die Denkmalliste aufgenommen. Mit dem Argument, die Instandsetzung sei wegen der notwendigen und teuren Asbestsanierung der HPA nicht zuzumuten, unterbleibt die aus der erkannten Schutzwürdigkeit zwingend folgende Unterschutzstellung. Lediglich die Konservierung und "Wiederverwendung" der zwei Brückenbögen an einem anderen Ort wird von der Hafenbehörde zugesagt. Dies entspricht allerdings eher der Idee, Dinge, die man noch gebrauchen kann, nicht zu verschrotten, als einer denkmalschützerischen Absicht. Auch der Verein "Freunde der Denkmalpflege" beklagt sich u.a. im Hamburger Abendblatt über dieses enttäuschende Ergebnis und macht deutlich, dass die Wassertreppe nur an diesem Ort und im Ensemble mit der sie umgebenen Industriearchitektur als Denkmal wertvoll sei.

Eine nähere Beschäftigung mit dem Hamburger Denkmalschutzgesetz ergibt unzulässige Abkürzungen im Verfahren des Denkmalschutzamts – möglicherweise aus Gründen der Überlastung, die Mitarbeiter bei verschiedenen Gelegenheiten immer wieder geäußert haben. Nach dem Gesetz soll das Denkmalschutzamt unabhängig und rein fachlich beurteilen, ob ein Bauwerk schützenswert ist oder nicht. Sollte die Schutzwürdigkeit festgestellt werden, ist die Aufnahme in die Denkmalliste verpflichtend und der Eigentümer des Bauwerks muss das Denkmal erhalten. Sind die Kosten dafür nicht zumutbar, kann der Eigentümer Fördergelder beantragen. Die Stadt Hamburg soll sich laut Denkmalschutzgesetz als Vorbild für private Eigentümer besonders für den Erhalt historischer Bausubstanz engagieren. Bei der Hamburg Port Authority handelt es sich um eine "Anstalt öffentlichen Rechts", die vor wenigen Jahren aus der Teilprivatisierung der Behörden "Strom- und Hafenbau" und "Oberhafenamt" entstanden ist. Wäre die HPA ein Privateigentümer, hätte man sie auf jeden Fall zum Erhalt der Anlage verpflichtet. Auch als Anstalt öffentlichen Rechts, die eng mit den Behörden der Hansestadt verbunden ist, müsste sie der Einschätzung des Denkmalschutzamts folgen. Nur wenn ein anderes wichtiges "öffentliches Interesse" dem Erhalt entgegen steht, kann auf die Unterschutzstellung verzichtet werden. Denkmalschutz steht häufig mit zusätzlichen Kosten für den Eigentümer in Verbindung. Ließe man, wie im vorliegenden Fall das Argument zu, dass allein zusätzliche Kosten bereits ein ausreichendes öffentliches Interesse darstellen, folgt daraus dass Denkmalschutz bei städtischen Bauwerken weitgehend aussichtslos oder willkürlich ist. Der Denkmalrat, der sich aus Bezirksvertretern und Fachleuten zusammensetzt, wird zur Wassertreppe erst gar nicht befragt. Sollte diese Praxis exemplarisch für den hiesigen Denkmalschutz sein, darf grundsätzlich am Sinn dieser Einrichtung gezweifelt werden.

Der Leiter des Denkmalschutzamts wird vom Bündnis Wassertreppe 51 in einem Brief aufgefordert, nach der Feststellung der Schutzwürdigkeit nun auch die Unterschutzstellung zu vollziehen. Auch die verantwortliche Senatorin, Karin von Welck, wird über die Verfahrensfehler in Kenntnis gesetzt.

Vor Ort setzt ein reger Bootsverkehr zwischen Deich und Anleger ein. Die vielen Journalisten sind hauptsächlich am persönlichen Schicksal der am Steg liegenden Bootsbesitzer interessiert. Das Fernsehmagazin "Brisant" sendet einen Bericht über einen Hausbootbewohner, der nun an seinem Liegeplatz vom Land abgeschnitten ist und keine Chance hat, einen anderen Liegeplatz zu finden. Der von der Stadt für derartige Fälle installierte "Hausbootlotse" macht ihm bei einem Besuch klar, dass kein Platz für ihn im Hausbootprogramm der Stadt sei. Er bietet prompt seine Hilfe beim Verkauf des Bootes und dem Umzug in eine Sozialwohnung an.

Die SPD stellte von Februar bis Mai 2008 in der Sache "Wassertreppe 51" mehrere "Schriftliche kleine Anfragen" an den Senat. Dieser lässt in seinen Antworten grundsätzlich die HPA antworten, die stoisch und gleichförmig das Argument mangelnder Wirtschaftlichkeit wiederholt. Es wird sogar versucht, den vom Denkmalschutzamt zweifelsfrei festgestellten Originalzustand der Wassertreppe 51 zu widerlegen. Ähnlich werden auch Schreiben des Bündnisses für den Erhalt der Wassertreppe 51 an die Fachsprecherin Kultur der CDU Fraktion Brigitta Martens beantwortet. Auch hier beschäftigt man sich nicht persönlich mit der Sache und lässt den wissenschaftlichen Dienst der CDU antworten, der die Argumentation der HPA übernimmt.

Die HPA, die im Zuge des Denkmalschutzverfahrens die Instandsetzungskosten selbst veranschlagen darf, gibt als wesentliches Kostenargument die Asbesthaltigkeit der Anstriche an. Aus diesem Grund sei die Entfernung der Brückenbögen und deren "Entschichtung" an anderer Stelle unumgänglich. Dass vor einigen Jahren die Brücke ohne besondere Schutzmaßnahmen vor Ort entrostet wurde, lässt den Verdacht zu, dass hier die Kosten vorsätzlich erhöht worden sind, um die Schwelle für die "Zumutbarkeit" der denkmalschützerischen Maßnahme zu erhöhen. Auch als 2006 die HPA die Eisenbahnbrücken beim Veddeler Wasserkreuz abreißen und die Brückendurchfahrt aus Kostengründen einfach zuschütten wollte, waren überhöhte Instandsetzungskosten veranschlagt worden. Schließlich trug ein privat finanziertes Gutachten, das wesentlich niedrigere Kosten ergab, zum Erhalt des Wasserwegs bei. Anfang Mai 2008 lässt das Bündnis Wassertreppe 51 Farbproben von mehreren Stellen der Brücke im Labor auf Asbestfasern hin untersuchen. Das Ergebnis: kein Asbest! Die Notwendigkeit einer unabhängigen Kostenschätzung scheint damit gerechtfertigt. Das Denkmalschutzamt und die Senatorin von Welck werden mit dem Ergebnis der Untersuchung konfrontiert, sehen aber diese Notwendigkeit nicht. Als Reaktion auf eine weitere „Schriftliche Kleine Anfrage“ von Carola Veit kontert der Senat mit einer älteren Studie der Technischen Universität Harburg, die an verschiedenen Stahlkonstruktionen im Hafen und auch am Treppenturm der Wassertreppe 51 Asbest festgestellt haben will.

Das Bündnis Wassertreppe 51 organisiert einen „Brückentag" – über 300 Unterschriften werden gesammelt. Eine Eingabe wird kurz darauf an die Bürgerschaft gerichtet, um in der Politik doch noch Gehör zu finden. Ebenso werden Kultursenatorin Karin von Welck und Bürgermeister Ole von Beust gebeten, für ein geregeltes Denkmalschutzverfahren und eine unabhängige Untersuchung zu sorgen. Durch das Einreichen der Petition wird der Abriss der Brücke immerhin bis zum Abschluss des Verfahrens hinausgezögert.

Der "Brückentag" des "Bündnis Wassertreppe 51", Mai 2008

Aus den Schriftlichen Kleinen Anfragen wird Mitte Mai ein Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion, der von der Bürgerschaft zur Diskussion in den Kulturausschuss verwiesen wird.

Im Auftrag der HPA machen sich Arbeiter am 27. Mai mit Motorsägen an der hölzernen Zugangsbrücke zur Wassertreppe 51 zu schaffen. Die Zugangsbrücke wird zersägt und der Holzbelag der Brücke wird heraus gebrochen, um den Abriss vorzubereiten, wie die Arbeiter bestätigen. Anwohner eilen herbei und behindern die Arbeiten. Es wird auf das laufende Petitionsverfahren verwiesen und die Senatskanzlei informiert, die für die Einhaltung der aufschiebenden Wirkung zuständig ist. Die Bergedorfer Polizei wird gerufen und stoppt schließlich den Abrissversuch. Ein Anwohner erstattet Anzeige, da möglicherweise asbesthaltiger Staub freigesetzt worden ist. Der zuständige Sachbearbeiter der HPA ist kurze Zeit später zur Stelle und droht mit Schadensersatzforderungen. Ein Journalist macht Fotos von der zerstörten Holzbrücke. Die Pressesprecherin der HPA eilt herbei und behauptet, es hätte sich lediglich um Sicherungsmaßnahmen und nicht um den Abriss gehandelt. Dies stellt sich aber als Unwahrheit heraus, als ein riesiger Schwimmponton, der dem Abtransport der Brückenbögen gilt und ein weiteres Arbeitsschiff an der Wassertreppe anlegen. Einen Tag später werden die Arbeitsschiffe wieder abgezogen. Eine beschädigte Stromleitung wird geflickt. Die Brücke ist nun gänzlich unbegehbar.

Die Mitglieder des Kulturausschusses bereiten die im Juni anstehende Sitzung im Rathaus vor. Der Vorsitzende Norbert Hackbusch von "Die Linke" informiert sich vor Ort über die Brücke. Von der GAL meldet sich die Fachsprecherin Eva Gümbel und berichtet, sie sei vor Ort gewesen und habe sich augenblicklich in die Brücke verliebt. Sie habe auch schon Ideen, wie man die Brücke retten könne. Kurz vor der Sitzung des Ausschusses kursiert der Entwurf eines Gegenantrags von GAL und CDU. Dieser ist überschrieben mit "Translozierung und bedarfsgerechte Restaurierung der Wassertreppe 51". Translozierung benennt eine in der Baudenkmalpflege umstrittene Maßnahme, die die Versetzung von ganzen Bauwerken an einen anderen Ort vorsieht. Der Gegenantrag von GAL und CDU bedeutet also nichts Neues: Die Wiederverwendung der zwei Brückenbögen an anderer Stelle und die Verschrottung der originalen Fachwerkstützen sowie der restlichen Bestandteile der Brücke.


Die Sitzung des Kulturausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft ist öffentlich. Auch die Senatorin von Welck, der Leiter des Denkmalschutzamtes Frank Pieter Hesse und ein Vertreter der HPA sind anwesend. Die SPD stellt ihren Antrag für den Erhalt der Wassertreppe. Der Mann von der HPA trägt die bekannten Argumente vor und deutet an, den bisher veranschlagten Restaurierungskosten lägen nur vage Schätzungen zu Grunde, die tatsächlichen Kosten wären wahrscheinlich weitaus höher. An einem Nutzungsvertrag, der unter Umständen zum Erhalt der Brücke hätte beitragen können, hätten die Anlieger kein Interesse gehabt. Es geht ein Raunen durch die Reihen der Zuhörer, da diese Behauptung falsch ist. Brigitta Martens von der CDU trägt nun ihren Änderungsantrag vor. Der Mann von der Bergedorfer CDU beteiligt sich mit seiner persönlichen Einschätzung des Zustands der Brücke an der Diskussion. Diese sei, gesteht er ein, ganz schön, aber man sähe auf den ersten Blick, dass das Bauwerk einsturzgefährdet sei. Man habe eigene Pläne für diesen Teil des Hafens, allerdings ohne die Wassertreppe 51. Der Vorsitzende Hackbusch gibt zu bedenken, dass Film und Fernsehen diesen Teil Hamburgs, und auch die Wassertreppe, schon längst als Drehort entdeckt hätten. Da Hamburg sich auch als Filmstandort verstehe, sollte der Stadt schon aus diesem Grund viel am Erhalt der Wassertreppe liegen. Der Leiter des Denkmalschutzamts wird durch einige Nachfragen bedrängt und äußert, dass er sehr gern die Brücke gerettet hätte, er habe dafür jedoch nicht das nötige Budget. Die Behörde sei bereits mit dem Erhalt der Hamburger Kirchen finanziell genug strapaziert. Zusätzliche Mittel zu beantragen, so Hesse, beanspruche einen ganzen Nachmittag Zeit. Der Erfolg sei nicht sicher gewesen. Auch an die Finanzbehörde habe man sich nicht gewendet, da von ihr keine Unterstützung zu erwarten gewesen sei. Dass das Denkmalschutzamt die Finanzierung in diesem Fall gar nicht leisten muss, scheint niemand zu bemerken.

Kulturausschusssitzung im Kaisersaal des Rathauses zur Wassertreppe 51 mit Kultursenatorin, Leiter des Denkmalschutzamts und einem Vertreter der HPA


Der Vertreter der HPA, die über ein stattliches Budget für den Unterhalt der Hafenanlagen verfügt, gibt an, dass man für Denkmalschutz generell kein Geld habe, da man wirtschaftlich arbeiten müsse. Die Fachsprecherin der GAL Eva Gümbel trägt den Wortlaut des Änderungsantrags vor. An Stelle des denkmalschützerischen Aspekts bringt sie nun einen sozialen Aspekt in die Diskussion: Der Verein „Jugend in Arbeit“, der benachteiligte Jugendliche beschäftigt, könne die verbliebenen Brückenbögen kostengünstig renovieren. Dass die HPA die Asbesthaltigkeit der Anstriche vermutet und die Jugendlichen nun eine Arbeit ausführen sollen, die eigentlich nur von Spezialisten ausgeführt werden kann, spielt nun plötzlich keine Rolle mehr. Senatorin von Welck meldet sich zu Wort und verkündet. dass sich zumindest für einen der Brückenbögen bereits ein Sponsor interessiere. Da die Brückenbögen dem Sponsor kostenlos überlassen werden sollen, fragt man sich allerdings, worin das Sponsoring eigentlich besteht. Mit den Stimmen von GAL-und CDU- stimmt der Kulturausschuss dem Änderungsantrag zu, und beschließt den Abriss der Wassertreppe.

Das Bündnis Wassertreppe 51 weist die Kultursenatorin noch einmal schriftlich auf die Widersprüche hin, die im Kulturausschuss deutlich geworden sind, und dass die Entscheidung auf falschen Annahmen beruht und erhält zur Antwort, sie könne dem Schreiben keine neuen Argumente entnehmen. Die Bürgerschaft folgt einige Wochen später dem Votum des Kulturausschusses.

Im September lehnt der Eingabenausschuss nach längerer Diskussion die Petition des Bündnis Wassertreppe 51, die von 400 Personen unterschrieben wurde, als "nicht abhilfefähig" ab. In der Petition wird eine unabhängige Begutachtung der Wassertreppe und ein dem Gesetz gemäßes Verfahren erbeten. Die Bürgerschaft bestätigt das Ergebnis im Spätsommer.

Ohne Schutzmaßnahmen gegen Asbest wird die Stahlkonstruktion zertrennt

Am 17. November 2008 wird die letzte große Wassertreppe im Hamburger Hafen abgerissen. Ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen gegen Asbeststaub zertrennt die Firma "Taucher Knoth" die Stahlkonstruktion mit Schneidbrennern. Ob die Hamburg Port Authority, die erst kürzlich eine begehrte Auszeichnung für vorbildlichen Arbeitsschutz erhalten hat, nun fahrlässig gegen Vorschriften verstößt oder die Asbestgefahr nur behauptet wurde, um den Denkmalschutz zu verhindern, ist bislang nicht geklärt. Die HPA beantwortet keine Fragen mehr und betrachtet den Fall „Wassertreppe 51“ als abgeschlossen. Die Brückenbögen werden im Morgengrauen des 27. Novembers abtransportiert.

Mit der Wassertreppe 51 verschwindet der letzte öffentliche Anleger in der Billwerder Bucht.









Bildquellen:

Bild 1: Hoger Buhr

Bild 2: Stefanie Becker

Bild 3: H.- Joachim Brehmer / Fotoarchiv Hamm

Bild 4: Holger Buhr

Bild 5: Stefanie Becker

Bild 6: Holger Buhr

Bild 7: Stefanie Becker

Bild 8: Stefanie Becker


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